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Informationen und Vorgehensweise zur Inanspruchnahme einer Ernährungstherapie

Vor Inanspruchnahme der Ernährungstherapie ist eine Klärung der Finanzierung bzw. Bezuschussung mit der Krankenversicherung erforderlich. Hierzu erhalten Sie von mir, einer qualifizierten Ernährungsfachkraft, ein Angebot bzw. einen Kostenvoranschlag.

Ihr Arzt/Ärztin übergibt Ihnen eine vollständig ausgefüllte Notwendigkeitsbescheinigung für eine medizinisch notwendige Ernährungstherapie. Die Bescheinigung ist für den Arzt/die Ärztin kosten- bzw. budgetneutral. Zusätzlich sinnvoll sind für die Ernährungstherapie Kopien von aktuellen Laborbefunden, des Medikationsplans und Befundberichte.

Vor Inanspruchnahme der Ernährungstherapie nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung auf, um die Finanzierung bzw. Bezuschussung mit der Krankenversicherung zu klären. Dafür senden Sie den Kostenvoranschlag und die Notwendigkeitsbescheinigung zu Ihrer Krankenversicherung. Die Krankenversicherung bezuschusst i.d.R. 5 Beratungstermine je nach Krankenkasse mit unterschiedlichen Beträgen. Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse eine schriftliche Information über die Höhe der Bezuschussung.

Ein Termin für die Ernährungstherapie kann vereinbart werden. Der erste Termin kann stattfinden, sobald Sie Information der Krankenkasse über die Kostenbeteiligung erhalten haben. Die Ernährungsberatung bzw. Ernährungstherapie kann persönlich, telefonisch und/oder online per teams oder whatsapp-Videotelefonie stattfinden.

Eine Abrechnung über den Anteil, den die Krankenkasse bezuschusst, übernehme ich gerne mit Hilfe einer von Ihnen unterschriebenen Abtretungserklärung.

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